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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

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Schutz der Versorgungswerke und private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit

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Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Vergleich Versorgungswerke und private Versicherung

Berufsunfähigkeit – es gibt unterschiedlichen Schutz in Versorgungswerken und in einer privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Sowohl die berufsständische Versorgungswerke als auch private Versicherungsverträge schützen vor den Folgen wegen Berufsunfähigkeit.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Renten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit.

Private Versicherungsgesellschaften offerieren weiter auch eine allgemeine Altersversorgung: private Rentenversicherungen, im Kern sind es Kapitallebensversicherungen gegen regelmäßige, recht hohe Prämien. Hier wird ab dem vereinbarten Alter nicht die Versicherungssumme insgesamt ausgezahlt, sondern monatlich eine Rate.

Allen Vorsorgemodellen ist gemeinsam, dass es eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen gibt: Im Sozialgesetzbuch für die gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI, bei den Versorgungswerken in den Satzungen und bei den privaten Versicherungsverträgen in den einzelnen Vertragsbedingungen und deren Klauseln.

Schutz vor den Risiken der Berufsunfähigkeit

Versorgungswerke bieten Versicherungsschutz nach dem Alles oder nichts Prinzip: es gibt Leistungen nur bei völliger Berufsunfähigkeit; sehr wenige Versorgungswerke sehen die Möglichkeit vor, in geringfügigem Umfang den Beruf weiter auszuüben.

Versorgungswerke schließen keine Risiken aus. Nur wer bereits völlig berufsunfähig ist, kann gar nicht erst Mitglied in den Versorgungswerken werden. Jeder, dem es gelingt, mit einem kleinen Restleistungsvermögen noch Mitglied zu werden, kann – in den meisten Versorgungswerken ohne in der Praxis relevante Wartezeit - alsbald die Leistungen erhalten.

Private Versicherer erschweren in den klassischen Tarifen der Berufsunfähigkeit den Zugang durch eine Risikoprüfung. Wenn der Antragsteller bereits gewichtige Vorerkrankungen hat, wird entweder dieses Risiko ausgeschlossen, Zusatzprämien gefordert oder der Antrag einfach abgelehnt.

Auch hier gibt es tarifliche Modifikationen, aber die haben ihren Preis: höhere Prämien

Vielfalt der privaten Tarife - der Teufel steckt im Detail

In den privaten Versicherungsverträgen gegen Berufsunfähigkeit gibt es unterschiedliche Modelle. Es gibt Tarife mit und ohne Wartezeiten.

Private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit leisten bereits die Rente, wenn das Leistungsvermögen erheblich eingeschränkt ist, oft bereits ab 50 %, je nach Vereinbarung (Tarif).

Ein wichtiges Verkaufsargument der Versicherungsvertreter ist, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung es in den ersten Jahren keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit gibt. Der  Schutz in der privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist jedoch gerade für Berufsanfänger, die sich selbstständig machen, dürftig.

Häufige Streitpunkte bei den privaten Versicherungen sind Verweisungsberufe und die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten:

Leistungen niedriger als das frühere Einkommen

Private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit deckeln ihre Leistungen regelmäßig, wollen also nicht mehr bezahlen als zuvor verdient wurde: Einnahmen nach Abzug der Kosten.

Dies wird damit begründet, dass man keine falschen Anreize schaffen wolle, sondern die Motivation zur Berufstätigkeit erhalten will.

Das ist gerade für Berufsanfänger ein vernichtendes Argument: bei der Gründung einer eigenen Praxis ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich für den Leistungsumfang, und dieses ist oft sehr gering: Die Anlaufkosten der Gründung sind hoch, das Einkommen ist noch niedrig, denn zunächst müssen Kunden, Mandanten und Patienten erst einmal gewonnen werden. Die gewinnorientierte Rente ist praktisch wertlos, während die Verpflichtungen aus der Praxisgründung weiterlaufen.

Ein angemessener Schutz müsste sowohl den Lebensunterhalt finanzieren als auch die Kosten der Abwicklung.

Beitragshöhe der privaten Versicherung

Beiträge der privaten Versicherung sind nicht niedrig. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken ist im allgemeinen Beitrag enthalten, der für die Altersversorgung entrichtet wird.

Fazit: beide Modelle zum Schutz vor den Risiken der Berufsunfähigkeit sind dermaßen unterschiedlich, dass sie kaum nach rationalen Kriterien zu vergleichen sind.

Häufig werden private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit nur in Kombination mit anderen Versicherungen, zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, angeboten. Hierzu findet man im Internet viele kritische Argumente. Diese Diskussion überlassen wir den Experten für diese Themen.

Private Versicherung zur Altersversorgung

Hier gibt es viele verschiedene Modelle. Nachdem die steuerlichen Privilegien nach und nach reduziert wurden und somit das Argument der Steuerbegünstigung nicht mehr überzeugt, sind diese privaten Kapitalversicherungen immer mehr in die Kritik geraten. Auch wir teilen die Ansicht, dass Aufbau eines Vorsorgevermögens und die Absicherung von Risiken (Tod, Berufsunfähigkeit) nicht kombiniert werden sollten.

Hinzu kommt als kaum zu schlagender Vorteil der separaten Kapitalbildung, dass ein privates Vorsorgevermögen erhalten und vererbbar bleibt, soweit es nicht aufgezehrt wurde.

Rentenansprüche sind auf die Lebenszeit des Versicherten beschränkt. Allenfalls eine Versorgung der Hinterbliebenen mag dies verbessern.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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